Unsere Ortsgruppe wurde am 21. August 2025 in das Vereinsregister eingetragen. Das Amtsgericht Wittlich hatte uns am 1. September 2025 über die Eintragung informiert.
Mit dem Status als eingetragener Verein (e. V.) verfügt die Ortsgruppe über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies ermöglicht unter anderem den Abschluss von Verträgen im Namen des Vereins, die Beantragung von Fördermitteln sowie das Ausstellen von Spendenbescheinigungen.
Ein weiterer Vorteil des eingetragenen Vereins ist die Haftungsbeschränkung. Während bei einem nicht eingetragenen Verein im Falle grober Fahrlässigkeit der Vorstand und andere ehrenamtlich tätigen Funktionsträger persönlich haften (§ 31a Abs. 1 BGB), haftet bei einem e. V. nur der Verein mit seinem Vermögen.
Damit ist eine verlässliche Grundlage für die weitere Vereinsarbeit geschaffen.
Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und spätere Änderungen sind kostenfrei.